Fragen & Antworten zu den Bestattungskosten
Ist eine Feuerbestattung billiger als eine Erdbestattung?
In der Regel ist ein Urnenreihengrab preiswerter als ein Erdreihengrab. Doch es gibt auf vielen Friedhöfen auch kostengünstige Erdrasengräber mit Namenstafel – und auf der anderen Seite Urnengräber in aufwändig angelegten Themengärten. Welche Bestattung günstiger ist, hängt also entscheidend von der Wahl der Grabart ab. Außerdem sollten Sie bedenken, dass bei einer Einäscherung Kosten für das Krematorium und für die obligatorische zweite Leichenschau durch den Amtsarzt hinzukommen. Und auch ein Sarg wird für die Kremierung benötigt.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Die Bestattung muss von den sogenannten Bestattungspflichtigen bezahlt werden. Das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Wenn Sie bestattungspflichtig sind und die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort aufbringen können, können wir Ihnen auch eine Ratenzahlung anbieten. Und natürlich können wir auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können, etwa durch die Wahl einer günstigen Grabart oder indem Sie bestimmte Aufgaben selbst übernehmen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Wenn Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufkommen können und auch das Erbe die Bestattungskosten nicht decken kann, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden dabei die Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.