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Fragen & Antworten zu den Bestattungskosten

Ist eine Feuerbestattung billiger als eine Erdbestattung?

In der Regel ist ein Urnen­reihen­grab preiswerter als ein Erd­reihen­grab. Doch es gibt auf vielen Friedhöfen auch kostengünstige Erd­rasen­gräber mit Namenstafel – und auf der anderen Seite Urnen­gräber in aufwändig angelegten Themen­gärten. Welche Bestattung günstiger ist, hängt also entscheidend von der Wahl der Grabart ab. Außerdem sollten Sie bedenken, dass bei einer Einäscherung Kosten für das Krematorium und für die obligatorische zweite Leichen­schau durch den Amtsarzt hinzukommen. Und auch ein Sarg wird für die Kremierung benötigt.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Bestattung muss von den sogenannten Bestattungs­pflichtigen bezahlt werden. Das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebens­partner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Wenn Sie bestattungs­pflichtig sind und die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort aufbringen können, können wir Ihnen auch eine Raten­zahlung anbieten. Und natürlich können wir auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beerdigung sparen können, etwa durch die Wahl einer günstigen Grabart oder indem Sie bestimmte Aufgaben selbst übernehmen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Wenn Sie als bestattungs­pflichtiger Angehöriger nicht für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufkommen können und auch das Erbe die Bestattungs­kosten nicht decken kann, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden dabei die Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.

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